Gasgewinnung N05-A
Das Unternehmen ONE-Dyas B.V. beabsichtigt, aus dem Erdgasfeld N05-A in der Nordsee Erdgas zu fördern. Hierzu will ONE-Dyas B.V. über dem Erdgasfeld eine Erdgasförder- und -aufbereitungsplattform installieren. Der vorgesehene Standort der Plattform N05-A befindet sich in niederländischen Hoheitsgewässern etwa 20 km nördlich von Schiermonnikoog, Rottumerplaat und Borkum. Von hier aus werden bis zu zwölf Bohrungen abgeteuft, teilweise in das Erdgasfeld N05-A und teilweise in mehrere benachbarte erdgashöffige Felder, bei denen noch nicht feststeht, ob sie förderbare Erdgasmengen enthalten.
Stand der Dinge
Von Freitag, den 31. Mai, bis Donnerstag, den 11. Juli 2024 war es möglich eine begründete Beschwerde beim Raad van State ein zu reichen. Es wurde Berufung eingelegt. Darüber wird der Raad van State zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Die geänderte Entscheidung ist weiterhin noch auf der Seite digital abrufbar: Gasförderung N05-A – Ändern Umweltgenehmigung - Phase 2.
Am Mittwoch, 29. Mai 2024, hat der Staatssekretär die geänderte Umweltgenehmigung wiederhergestellt. Diese Änderung betrifft die Teile der Genehmigung, die im April 2024 vom Bezirksgericht Den Haag für nichtig erklärt wurden. Die Umweltgenehmigung vom 1. Juni 2022 in der durch die Entscheidung vom 10. November 2023 geänderten Fassung bleibt für die Teile erhalten, die das Gericht in seinem Urteil vom 18. April 2024 bestätigt hat.
Deutsches Verfahren
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (im Folgenden LBEG) in Deutschland hat angekündigt, dass es eine neue Entscheidung veröffentlichen wird. Eine entsprechende Bekanntmachung wurde im „Staatscourant“ vom 24. September 2024 veröffentlicht. Die öffentliche Einsichtnahme in die Entscheidung ist in Deutschland vom 25. September bis zum 9. Oktober 2024 möglich. Weitere Informationen über die öffentliche Bekanntmachung und die Einsprüche bei den deutschen Behörden finden Sie in der Bekanntmachung des LBEG und in der Entscheidung unten. Diese Dokumente sind in deutscher Sprache verfasst und die Originaldokumente werden im Falle von Streitigkeiten maßgeblich sein. Sie können auch die Website des LBEG konsultieren: www.lbeg.niedersachsen.de.
Bitte beachten Sie, dass gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel bei den niederländischen Gerichten eingelegt werden kann.
Diese Seite dient Informationszwecken. Offizielle Dokumente finden Sie auf niederländischer Sprache unter: Gaswinning N05-A.
Frühere Geschichte
Nachstehend finden Sie weitere Informationen zu den verschiedenen Phasen dieses Projekts.
Von Samstag, den 11. November, bis Mittwoch, den 27. Dezember 2023, lag ein geänderter Entscheidung der Umweltgenehmigung für das Projekt Gasförderung N05-A zur Einsichtnahme aus. Es wurde Berufung bei der Verwaltungsrechtsabteilung des Bezirksgerichts Den Haag eingelegt. Das Gericht entschied hierzu am Donnerstag, 18. April 2024.
Das Gericht entschied, dass die Entscheidungen, die sich mit der Erdgasförderung und dem Bau der Pipeline und des Stromkabels befassen, in Kraft bleiben. Die Parteien, die Berufung eingelegt haben, werden daher in diesen Teilen nicht Recht bekommen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ONE-Dyas das Projekt damit umsetzen kann. Bei den Themen Stickstoff und Meeressäugetiere wurde den Klägern Recht gegeben. Das Gericht hob daher die erteilte Umweltgenehmigung und die geänderte Umweltgenehmigung für den Bau der Förderungsplattform auf, soweit sie sich auf diese Themen bezogen. Wenn der Staatssekretär für Wirtschaft und Klima das Projekt dennoch durchführen will, muss er zunächst die Mängel in der erteilten Umweltgenehmigung beheben.
Die Dokumente sind weiterhin noch auf der Seite digital abrufbar: Gasgewinning N05-A - phase 2.
Die Entscheidungen konnten von Freitag, 3. Juni 2022, bis einschließlich Freitag, 15. Juli 2022, eingesehen werden.
Die Entscheidungen selbst sind weiterhin auf der Seite verfügbar: Gasgewinnung N05-A - phase 1.
Mehr Informationen
ONE-Dyas hat zusammen mit seinen Partnern Hansa Hydrocarbons und EBN die Absicht, Erdgas aus dem Feld N05-A und aus umliegenden Feldern in der deutschen und niederländischen Nordsee zu fördern. Für eine Erklärung dieses Vorhabens können Sie sich das Video ansehen.